Wissenswertes

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Auf internationaler Ebene wird die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) durch die ISO 22846 sowie in Europa durch die EU-Richtlinie 2009/104/EG. Auf nationaler Ebene in Deutschland wird die SZP durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt und wie nachfolgend beschrieben konkretisiert.

TRBS 2121 Teil 3

Diese Technische Regel für Betriebs-sicherheit "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" konkretisiert die Maßnahmen im 2. Abschnitt und im Anhang 1 Abschnitt 3 Nummer 3.4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie stellt u.a. Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, das Zugangs-material und den Anwender. Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben.

DGUV Information 212-001

Sie gibt die Praxishinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren. Sie beschreibt u.a. die Verwendung von einem Zwei-Seil-System bestehend aus einem Tragsystem, welches planmäßig belastet wird und einem zusätzlichen Sicherungs-system. Weiterhin stellt sie z.B. Anforderungen an die Höherarbeiter und Höhenarbeiterinnen wie körperliche Eignung, Qualifizierung und Ersthelferausbildung.

FSR-SZP

Die Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seil-zugangs- und Positionierungstechniken (SZP) definiert die verbindlichen Anforderungen für die sichere Planung und Durchführung von Arbeiten unter Einsatz von Seilzugangstechnik. Herausgegeben wird sie vom Fisat, dem Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V.

Sie basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerken und stellt sicher, dass alle Tätigkeiten nach anerkannten sicherheitstechnischen Standards ausgeführt werden.

PSAgA und SZP - Was ist der Unterschied?

Zwischen der Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Seilunterstützter Zugangs- und Positionierungstechnik besteht ein wichtiger Unterschied.  Die PSAgA  stellt eine reine Schutzmaßnahme gegen einen möglichen Absturz dar und basiert entweder auf einem Rückhaltesystem, welches ein Erreichen einer Absturzkante verhindert oder einem Auffangsystem, welches den freien Fall bis zum Boden verhindert. Ein planmäßiges Hängen im Seil ist also nicht vorgesehen. Typische Anwendungsgebiete sind Flachdächer, Hubsteiger oder Steigschutzleitern an Funktürmen. Während bei der Anwendung von PSAgA die Ausrüstung nur im Falle eines Sturzes belastet wird, ist das planmäßige Hängen und Fortbewegen an Seilen wichtigster Bestandteil der SZP um schwer zugängliche Bereiche zu erreichen.  Die Anwendung von SZP erfordert eine intensive Ausbildung mit Prüfungen (z.B. Fisat) wohingegen für die Anwendung von PSAgA lediglich eine Unterweisung vorgesehen ist.

Geschichte der Industriekletterei

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die ersten großen Bauwerke aus Eisen und Stahl errichtet. Dabei waren u.a. der Eiffelturm (1887 bis 1889) in Paris, der Blackpool-Tower (1891 bis 1894) in England oder die Müngstener Brücke (1894 bis 1897) in Deutschland. Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz gab es auf den Baustellen kaum. Eine der ersten Baustellen, auf der Seile zur Sicherung verwendet wurden, war die Errichtung der Golden Gate Bridge (1933 bis 1937) in Kalifornien. Die moderne Seilzugangstechnik wurde dann allerdings erst in den 1970ern in Großbritannien entwickelt. Die Arbeiten an den Bohrinseln in der Nordsee brachten britische Kletterer dazu, verschiedene Seiltechniken zur Sicherung zu verwenden. Mit dem Ziel, die Seilzugangstechniken dann auch in den Gesetzen zu verankern, gründete sich 1987 der Verband Industrial Rope Access Trade Association (IRATA).

Etablierung in Deutschland

In den 1970ern und 80ern wurden auch in der DDR Kletterer mit ihren Seiltechniken eingesetzt um Beispielsweise Fugen an den Plattenbauten abzudichten. Bekannt als "Technosport" wurde die Industriekletterei in der DDR durch die TGL 30431 "Ab- und Aufseilverfahren für Bauarbeiten" geregelt.

Nach der Wiedervereinigung verlor die TGL ihre Gültigkeit und die Seilzugangstechniken wurden in Deutschland zunächst gestoppt, da sie durch die zuständigen Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger nicht anerkannt wurden. Der FSBS (Fachverband für Spezialbausanierung e.V.) wird 1991 als erster Fach- und Interessenvertreter für seilunterstützte Höhenarbeiten gegründet. Jedoch dürfen die Techniken weiterhin nicht angewandt werden. 1995 findet die Gründung des Fisat (damals noch "Fachverband für industriell angewandte Seil- und Anschlagtechnik") statt. Der Verband gab 1997 Richtlinien zur Ausbildung und Arbeitssicherheit für seilunterstützte Zugangstechniken heraus. 

 In Zusammenarbeit mit den Verbänden veröffentlicht die BG Bau im Jahr 2000 die BGI 772 "Handbetriebene Arbeitssitze".  Damit gab es eine erste amtliche Regelung für die Seilzugangstechnik in Deutschland. Ein Seilsystem bestehend aus Trag- und Sicherungsseil und andere Anforderungen sind ab diesem Zeitpunkt vorgeschrieben. 

Die TRBS 2121 Teil 3 wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit entwickelt und 2019 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Damit war die Verwendung von "Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" als vollwertig anerkanntes Verfahren im deutschen Recht verankert. 2023 erschien die überarbeitete DGUV Information 212-001.

Fisat - Ausbildung

Professionelle Industriekletterer/-innen  werden nach den Standards des Fisat (und anderen anerkannten Verbänden) in drei aufeinander aufbauenden Zertifizierungsstufen ausgebildet. Die jeweils abschließende Prüfung wird durch unabhängige Zertifizierer durchgeführt.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind das vollendete 18. Lebensjahr, eine gültige Erste-Hilfe-Ausbildung sowie eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41).

Die einzelnen Zertifikate sind jeweils 12 Monate gültig und erfordern zur Verlängerung ein jährliche Wiederholungsunterweisung, in der die Kenntnisse überprüft werden.

Level 1

Die Ausbildung umfasst die Basiskenntnisse für sicheres Arbeiten in vertikalen Seilsystemen. Dazu gehören Material- und Knotenkunde, vertikale Zugangstechniken, Anschlagtechniken sowie Grundlagen der Rettungstechniken.

Level 2

Diese technische Weiterqualifizierung erfordert ein gültiges Level 1-Zertifikat und umfasst erweiterte Knoten- und Materialkunde, umfangreichere Anschlag-techniken, horizontale Zugangstechniken, erweiterte Rettungstechniken und Grund-kenntnisse beim Thema Flaschenzügen

Level 3

Die Ausbildung zum Aufsichtsführenden Höhenarbeiter setzt ein gültiges Level 2-Zertifikat sowie mindestens 250 nachgewiesene Arbeitstage im Seil voraus. Zu den Inhalten gehören die Einsatzplanung mit Gefährdungsermittlung, Erstellung von Zugangs- und Rettungskonpten, diagonale Zugangs- und Rettungstechniken sowie Flaschenzugsysteme.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.